FIDI SATZUNG GEGENKARTELLABSPRACHEN

(FIDI ANTI TRUST CHARTER)

V.1 OKTOBER 2017

An vorderster Front im Kampf gegen die Kartellbildung

FIDI unterstützt die Einrichtung von Programmen zur Einhaltung der kartellrechtlichen

Vorschriften durch ihre Mitglieder. In diesem Zusammenhang ist FIDI entschlossen, den Kampf

gegen Kartelle zu unterstützen, die den Wettbewerb zwischen Lieferanten zu Lasten der

Kunden beschränken.

Hintergrund

Der Mitgliedschaft bei FIDI wird von den angeschlossenen Unternehmen ein hoher Stellenwert

beigemessen, und um diesen Wert zu erhalten, verpflichten sich alle FIDI-Mitglieder, die höchsten

Standards der Ethik und des freien und fairen Wettbewerbs einzuhalten.

Die Satzung gegen Kartellabsprachen ist eine Verpflichtungserklärung. Sie stärkt die FIDIOrganisation,

das FAIM-Programm und alle Mitglieder, indem sie verdeutlicht, was FIDI-Mitglieder

von Nichtmitgliedern unterscheidet.

Alle FIDI-Mitglieder verpflichten sich, diese Satzung zu unterzeichnen und sich von den

Vorschriften der Satzung gegen Kartellabsprachen leiten zu lassen. Die Satzung gegen

Kartellabsprachen gilt für alle Mitarbeiter (ob festangestellt oder auf Zeit) und alle verbundene

Dritte, die Leistungen für oder namens der FIDI-Mitglieder erbringen.

Die Satzung gegen Kartellabsprachen wird in FAIM eingebunden. Die Prozess- und Audit-

Anforderungen sind Teil des FAIM-Implementierungshandbuchs und des Pre-Audit-Assessments.

Was ist ein Kartell?

Ein Kartell ist eine Vereinbarung, abgestimmte Verhaltensweise oder ein konspiratives Vorgehen

zwischen Wettbewerbern mit dem Ziel der Preisabsprache, kollusiven Angebotsabgabe, Aufteilung

oder Teilung von Märkten und, ganz allgemein, der Beschränkung des Wettbewerbs.

Ein Kartell gilt in den meisten Rechtsprechungen als eklatanteste Verletzung der Antikartellgesetze,

die zur Verhängung empfindlicher Geldstrafen und in einigen Rechtsprechungen zu strafrechtlichen

Verurteilungen führen kann.

FIDI toleriert kein Kartellverhalten

FIDI beachtet die Gesetze und Vorschriften gegen Kartellabsprachen in den Ländern, in denen sie

tätig ist und verlangt dies auch von den ihr angeschlossenen Unternehmen. Die Beteiligung an

einem Kartell ist nicht hinnehmbar. Es verstößt gegen die Grundwerte der FIDI in Bezug auf den

freien und fairen Wettbewerb auf der Grundlage des Mehrwerts ihrer Produkte und Leistungen.

Die Gesetze und Vorschriften, welche die Kartellbildung unter Strafe stellen, gelten für die meisten

Rechtsprechungen. Diese Gesetze und Vorschriften wurden erlassen, um den freien und fairen

Wettbewerb zu fördern und die Kunden zu schützen. Programme zur Einhaltung der

Kartellvorschriften dienen der Aufdeckung und Verhinderung von Kartellen.

Satzungserklärung

Verpflichtungserklärung aller FIDI-Mitglieder mit sofortiger Wirkung

Sämtliche FIDI-Mitglieder verpflichten sich zu rechtlich und ethisch einwandfreiem Verhalten, und

sie werden alles unterlassen, was den Interessen der FIDI, anderen Partnern, Kunden oder der

Branche schaden könnte. FIDI und deren Mitglieder werden alles Erforderliche unternehmen, um

sicherzustellen, in vollem Umfang Kenntnis von den geltenden Kartellgesetzen und -vorschriften im

Zusammenhang mit einem etwaigen Kartellverhalten und sonstigen Verletzungen der

Kartellgesetze zu haben, und sie überzeugen sich davon, ob diese Vorschriften von ihren

Mitarbeitern und Geschäftspartnern jederzeit und vollumfänglich eingehalten werden.

Einhaltung geltender Gesetze

Die FIDI-Mitglieder stellen sicher, dass sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor

wettbewerbswidrigen Vorgehensweisen in allen Gerichtsbarkeiten kennen, in denen sie tätig sind,

und dass sie diese Gesetze und Vorschriften auch einhalten und ihnen Geltung verschaffen.

Die FIDI-Mitgliedsunternehmen gewährleisten, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften

zum Schutz vor Kartellabsprachen kennen und einhalten.

Ethisches Verhalten

Um ihrem Engagement Ausdruck zu verleihen, verpflichten sich FIDI und deren Mitglieder,

keinerlei Toleranz für Kartellverhalten gelten zu lassen. FIDI und deren Mitglieder handeln bei

sämtlichen geschäftlichen Vorgängen und Beziehungen jederzeit professionell, fair und mit

größtmöglicher Redlichkeit. Dies gilt überall dort, wo immer sie tätig werden.

Bekenntnis zu den Werten von FIDI

Diese Satzung wird formell in den FAIM-Qualitätsstandard eingebunden.

Verhaltenskodex

Durch die Zustimmung und das Bekenntnis zu dieser Satzung verpflichtet sich jedes FIDI-Mitglied:

1. niemals, weder mittelbar noch unmittelbar (durch Dritte einschließlich Vermittler, Lieferanten

oder Kunden), mit einem tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerber oder einem sonstigen

Dritten Verbindung zu dem Zweck aufzunehmen, sich an einem Kartellverhalten zu beteiligen,

2. niemals mit einem tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerber, und zwar weder mittelbar

noch unmittelbar, weder formell noch informell, eine Absprache im Hinblick auf sensible

wettbewerbsbezogene Angelegenheiten zu treffen oder anzuregen, einschließlich:

• der Festsetzung von Preisen,

• der Aufteilung oder Teilung von Märkten,

• der Manipulation von Ausschreibungs-/Angebotsverfahren,

3. jegliches Anzeichen oder jegliche Initiative für ein unangemessenes wettbewerbswidriges

Geschäftsverhalten durch einen tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerber im Einklang mit

ihrem internen Berichtswesen, einschließlich der Berichterstattung an ihre Rechtsabteilung

und/oder an die für Kartellvergehen zuständigen Behörden, zu melden,

4. nicht an Zusammenkünften von Handelsverbänden teilzunehmen, bei denen sensible

wettbewerbsbezogene Angelegenheiten besprochen werden. Sollten dennoch solche

Angelegenheiten bei einer solchen Zusammenkunft zur Sprache kommen, müssen die

Mitarbeiter der FIDI-Mitgliedsunternehmen unverzüglich den Abbruch solcher Erörterungen

verlangen, und, sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, müssen sie die

Zusammenkunft verlassen und verlangen, dass das betreffende Ereignis im Sitzungsprotokoll

festgehalten wird,

5. sicherzustellen, dass sämtlicher interner und externer Schriftwechsel, einschließlich E-Mails

und Texte, Unterlagen, Erörterungen und öffentliche Erklärungen, keinerlei Aussagen enthält,

die von Dritten oder Kartellbehörden und Gerichten im Zusammenhang mit einer

Kartellverletzungsuntersuchung missdeutet werden könnten,

6. sich ein unabhängiges Urteilsvermögen bei der Preisgestaltung oder dem Vertrieb von

Produkten und/oder Leistungen zu bewahren,

7. jegliche bei geschäftlichen Verhandlungen mit Wettbewerbern oder Dritten erörterte und ihnen

offenbarte Informationen auf das für den Abschluss oder die Einschätzung des jeweiligen

Geschäftsvorgangs unbedingt Erforderliche zu beschränken.

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