FIDI SATZUNG GEGENKARTELLABSPRACHEN
(FIDI ANTI TRUST CHARTER)
V.1 OKTOBER 2017
An vorderster Front im Kampf gegen die Kartellbildung
FIDI unterstützt die Einrichtung von Programmen zur Einhaltung der kartellrechtlichen
Vorschriften durch ihre Mitglieder. In diesem Zusammenhang ist FIDI entschlossen, den Kampf
gegen Kartelle zu unterstützen, die den Wettbewerb zwischen Lieferanten zu Lasten der
Kunden beschränken.
Hintergrund
Der Mitgliedschaft bei FIDI wird von den angeschlossenen Unternehmen ein hoher Stellenwert
beigemessen, und um diesen Wert zu erhalten, verpflichten sich alle FIDI-Mitglieder, die höchsten
Standards der Ethik und des freien und fairen Wettbewerbs einzuhalten.
Die Satzung gegen Kartellabsprachen ist eine Verpflichtungserklärung. Sie stärkt die FIDIOrganisation,
das FAIM-Programm und alle Mitglieder, indem sie verdeutlicht, was FIDI-Mitglieder
von Nichtmitgliedern unterscheidet.
Alle FIDI-Mitglieder verpflichten sich, diese Satzung zu unterzeichnen und sich von den
Vorschriften der Satzung gegen Kartellabsprachen leiten zu lassen. Die Satzung gegen
Kartellabsprachen gilt für alle Mitarbeiter (ob festangestellt oder auf Zeit) und alle verbundene
Dritte, die Leistungen für oder namens der FIDI-Mitglieder erbringen.
Die Satzung gegen Kartellabsprachen wird in FAIM eingebunden. Die Prozess- und Audit-
Anforderungen sind Teil des FAIM-Implementierungshandbuchs und des Pre-Audit-Assessments.
Was ist ein Kartell?
Ein Kartell ist eine Vereinbarung, abgestimmte Verhaltensweise oder ein konspiratives Vorgehen
zwischen Wettbewerbern mit dem Ziel der Preisabsprache, kollusiven Angebotsabgabe, Aufteilung
oder Teilung von Märkten und, ganz allgemein, der Beschränkung des Wettbewerbs.
Ein Kartell gilt in den meisten Rechtsprechungen als eklatanteste Verletzung der Antikartellgesetze,
die zur Verhängung empfindlicher Geldstrafen und in einigen Rechtsprechungen zu strafrechtlichen
Verurteilungen führen kann.
FIDI toleriert kein Kartellverhalten
FIDI beachtet die Gesetze und Vorschriften gegen Kartellabsprachen in den Ländern, in denen sie
tätig ist und verlangt dies auch von den ihr angeschlossenen Unternehmen. Die Beteiligung an
einem Kartell ist nicht hinnehmbar. Es verstößt gegen die Grundwerte der FIDI in Bezug auf den
freien und fairen Wettbewerb auf der Grundlage des Mehrwerts ihrer Produkte und Leistungen.
Die Gesetze und Vorschriften, welche die Kartellbildung unter Strafe stellen, gelten für die meisten
Rechtsprechungen. Diese Gesetze und Vorschriften wurden erlassen, um den freien und fairen
Wettbewerb zu fördern und die Kunden zu schützen. Programme zur Einhaltung der
Kartellvorschriften dienen der Aufdeckung und Verhinderung von Kartellen.
Satzungserklärung
Verpflichtungserklärung aller FIDI-Mitglieder mit sofortiger Wirkung
Sämtliche FIDI-Mitglieder verpflichten sich zu rechtlich und ethisch einwandfreiem Verhalten, und
sie werden alles unterlassen, was den Interessen der FIDI, anderen Partnern, Kunden oder der
Branche schaden könnte. FIDI und deren Mitglieder werden alles Erforderliche unternehmen, um
sicherzustellen, in vollem Umfang Kenntnis von den geltenden Kartellgesetzen und -vorschriften im
Zusammenhang mit einem etwaigen Kartellverhalten und sonstigen Verletzungen der
Kartellgesetze zu haben, und sie überzeugen sich davon, ob diese Vorschriften von ihren
Mitarbeitern und Geschäftspartnern jederzeit und vollumfänglich eingehalten werden.
Einhaltung geltender Gesetze
Die FIDI-Mitglieder stellen sicher, dass sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor
wettbewerbswidrigen Vorgehensweisen in allen Gerichtsbarkeiten kennen, in denen sie tätig sind,
und dass sie diese Gesetze und Vorschriften auch einhalten und ihnen Geltung verschaffen.
Die FIDI-Mitgliedsunternehmen gewährleisten, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften
zum Schutz vor Kartellabsprachen kennen und einhalten.
Ethisches Verhalten
Um ihrem Engagement Ausdruck zu verleihen, verpflichten sich FIDI und deren Mitglieder,
keinerlei Toleranz für Kartellverhalten gelten zu lassen. FIDI und deren Mitglieder handeln bei
sämtlichen geschäftlichen Vorgängen und Beziehungen jederzeit professionell, fair und mit
größtmöglicher Redlichkeit. Dies gilt überall dort, wo immer sie tätig werden.
Bekenntnis zu den Werten von FIDI
Diese Satzung wird formell in den FAIM-Qualitätsstandard eingebunden.
Verhaltenskodex
Durch die Zustimmung und das Bekenntnis zu dieser Satzung verpflichtet sich jedes FIDI-Mitglied:
1. niemals, weder mittelbar noch unmittelbar (durch Dritte einschließlich Vermittler, Lieferanten
oder Kunden), mit einem tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerber oder einem sonstigen
Dritten Verbindung zu dem Zweck aufzunehmen, sich an einem Kartellverhalten zu beteiligen,
2. niemals mit einem tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerber, und zwar weder mittelbar
noch unmittelbar, weder formell noch informell, eine Absprache im Hinblick auf sensible
wettbewerbsbezogene Angelegenheiten zu treffen oder anzuregen, einschließlich:
• der Festsetzung von Preisen,
• der Aufteilung oder Teilung von Märkten,
• der Manipulation von Ausschreibungs-/Angebotsverfahren,
3. jegliches Anzeichen oder jegliche Initiative für ein unangemessenes wettbewerbswidriges
Geschäftsverhalten durch einen tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerber im Einklang mit
ihrem internen Berichtswesen, einschließlich der Berichterstattung an ihre Rechtsabteilung
und/oder an die für Kartellvergehen zuständigen Behörden, zu melden,
4. nicht an Zusammenkünften von Handelsverbänden teilzunehmen, bei denen sensible
wettbewerbsbezogene Angelegenheiten besprochen werden. Sollten dennoch solche
Angelegenheiten bei einer solchen Zusammenkunft zur Sprache kommen, müssen die
Mitarbeiter der FIDI-Mitgliedsunternehmen unverzüglich den Abbruch solcher Erörterungen
verlangen, und, sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, müssen sie die
Zusammenkunft verlassen und verlangen, dass das betreffende Ereignis im Sitzungsprotokoll
festgehalten wird,
5. sicherzustellen, dass sämtlicher interner und externer Schriftwechsel, einschließlich E-Mails
und Texte, Unterlagen, Erörterungen und öffentliche Erklärungen, keinerlei Aussagen enthält,
die von Dritten oder Kartellbehörden und Gerichten im Zusammenhang mit einer
Kartellverletzungsuntersuchung missdeutet werden könnten,
6. sich ein unabhängiges Urteilsvermögen bei der Preisgestaltung oder dem Vertrieb von
Produkten und/oder Leistungen zu bewahren,
7. jegliche bei geschäftlichen Verhandlungen mit Wettbewerbern oder Dritten erörterte und ihnen
offenbarte Informationen auf das für den Abschluss oder die Einschätzung des jeweiligen
Geschäftsvorgangs unbedingt Erforderliche zu beschränken.
.